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Beglaubigte Übersetzungen in Hannover
Urkunden, Zeugnisse und amtliche Dokumente, die Standesämter, Gerichte und Behörden verlangen – übersetzt und beglaubigt durch die vereidigte Übersetzerin Andrea Melletat.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines Dokuments, bei der die vereidigte Übersetzerin am Ende mit Beglaubigungsvermerk, Beglaubigungsstempel und Unterschrift bestätigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Erst die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument.
Wann wird sie verlangt?
Wenn Sie Urkunden übersetzen lassen, um sie bei Standesämtern, Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen, müssen die Übersetzungen in der Regel beglaubigt werden. Das betrifft zum Beispiel:
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Arbeits-, Schul- oder Universitätszeugnisse
- Führerscheine und Ausweisdokumente
- Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Bilanzen
- Finanzamtsbescheinigungen
- Testamente und Scheidungsurteile
Wer darf beglaubigen?
Die Übersetzung muss von einem für die jeweilige Sprache beeidigten, amtlich vereidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Ein Notar oder Rechtsanwalt ist nicht erforderlich: Die Beglaubigung erfolgt durch die vereidigte Übersetzerin selbst.
Andrea Melletat ist vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin (BDÜ) für Spanisch und Englisch, vereidigt für den Gerichtsbezirk des Landgerichts Hannover. Selbstverständlich beglaubigen wir auch andere Übersetzungen.
Was Sie mitbringen müssen
Für die Beglaubigung benötigen wir das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals.
Welche Anforderungen eine Behörde im Einzelfall stellt, etwa ob zusätzlich eine Legalisation oder Apostille nötig ist, klären Sie am besten vorab bei der Stelle, der Sie das Dokument vorlegen.
Dokumente
Typische beglaubigte Dokumente
Diese Dokumente übersetzen und beglaubigen wir am häufigsten:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Schul-, Universitäts- und Ausbildungszeugnisse
- Führerschein
- Reisepass und Ausweisdokumente
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsverträge
- Bilanzen
- Testamente
- Scheidungsurteile
- Arbeitsverträge
- Urteile und Beschlüsse
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
- wissenschaftliche Dokumente
- Gesetzestexte und Schriftsätze
Ablauf
So läuft eine Übersetzung bei uns ab
Kurz, persönlich und ohne Umwege.
Anfrage
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns: Dokument, Sprache und gewünschter Termin.
Preis
Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung – je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Eilbedürftigkeit.
Übersetzung
Die vereidigte Fachübersetzerin übersetzt und recherchiert bei Bedarf die Fachterminologie.
Beglaubigung
Bei beglaubigten Übersetzungen legen Sie uns das Original oder eine beglaubigte Kopie vor.
Häufige Fragen
Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt die vereidigte Übersetzerin mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Sie wird häufig von Standesämtern, Gerichten und anderen Behörden verlangt.
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Immer dann, wenn Sie ein Dokument bei einer Behörde, einem Gericht oder einem Standesamt vorlegen müssen, etwa Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Zeugnisse, Führerscheine, Handelsregisterauszüge, Testamente oder Scheidungsurteile. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, entscheidet die jeweilige Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort nach.
Braucht man dafür einen Notar oder Rechtsanwalt?
Nein. Die Beglaubigung erfolgt durch die vereidigte Übersetzerin selbst, indem sie die übersetzte Urkunde mit Beglaubigungsvermerk, Beglaubigungsstempel und Unterschrift versieht.
Welchen Vorteil hat es, dass die Übersetzerin auch Rechtsanwältin ist?
Verträge, Urteile und Urkunden folgen den Begriffen und Systemen ihres jeweiligen Rechts. Als zugelassene Rechtsanwältin versteht Andrea Melletat nicht nur die Wörter, sondern auch die rechtliche Bedeutung dahinter – und überträgt sie präzise in die Zielsprache. Mehr zur Kanzlei finden Sie unter melletat.de.
Kann ich nicht einfach eine KI oder ein Online-Übersetzungstool nutzen?
Für ein erstes Verständnis eines Textes können solche Tools hilfreich sein. Für Dokumente, auf die es ankommt, reichen sie jedoch nicht aus: Behörden und Gerichte verlangen für offizielle Zwecke häufig eine beglaubigte Übersetzung, und die kann nur eine vereidigte Übersetzerin anfertigen und bestätigen – diese Beglaubigung kann eine KI nicht ersetzen. Bei Verträgen, Urteilen und Urkunden kommt es zudem auf die genaue Fachterminologie des jeweiligen Rechtssystems an; schon eine ungenaue Formulierung kann die rechtliche Bedeutung verändern. Hinzu kommt der Datenschutz: Online-Tools und Chatbots verarbeiten Ihre Texte häufig auf Servern Dritter, was bei vertraulichen Unterlagen ein Risiko ist. Bei uns steht eine Fachübersetzerin und Rechtsanwältin persönlich für das Ergebnis ein.
Muss ich das Original vorlegen?
Ja. Für eine Beglaubigung benötigen wir das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals, denn erst die Beglaubigung macht die Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument.
Was kostet eine Übersetzung?
Der Mindestauftragspreis liegt bei 40 € für Standardübersetzungen und bei 55 € für beglaubigte Übersetzungen, jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Grundsätzlich berechnen wir 1,55 € pro Normzeile (55 Anschläge inklusive Leerzeichen). Für Aufträge von Gerichten und Staatsanwaltschaften gilt die gesetzliche Vergütung nach dem JVEG. Den genauen Preis nennen wir Ihnen gern unverbindlich auf Anfrage.
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